Ein baden-württembergischer Polizist musste in Hamburg 70 Stunden lang schwere Schutzausrüstung tragen. Doch das Verwaltungsgericht Karlsruhe wertet Rückenprobleme nicht als Dienstunfall.
Ein Polizist aus Bruchsal wurde im Juli 2017 mit seiner Einheit zum G 20-Gipfel nach Hamburg geschickt. Am dritten von vier Tagen spürte der Polizist einen Schmerz im Rücken. Nach der Rückkehr stellte ein Arzt einen ...