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Urteil

Bandscheibenvorfall eines Polizisten beim G20-Gipfel ist kein Dienstunfall

Christian Rath
  • Fr, 13. Mai 2022, 19:12 Uhr
    Südwest

BZ-Abo Ein baden-württembergischer Polizist musste in Hamburg 70 Stunden lang schwere Schutzausrüstung tragen. Doch das Verwaltungsgericht Karlsruhe wertet Rückenprobleme nicht als Dienstunfall.

Krawalle 2017 in Hamburg  | Foto: Boris Roessler
Krawalle 2017 in Hamburg Foto: Boris Roessler
Ein Polizist aus Bruchsal wurde im Juli 2017 mit seiner Einheit zum G 20-Gipfel nach Hamburg geschickt. Am dritten von vier Tagen spürte der Polizist einen Schmerz im Rücken. Nach der Rückkehr stellte ein Arzt einen ...

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