Verwaltungsgericht urteilt
BASF darf Altlast in Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen einkapseln
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Mo, 16. Dezember 2019, 16:29 Uhr
Grenzach-Wyhlen
Das Verwaltungsgericht hat die Klagen gegen den Sanierungsplan der BASF, die Altlasten auf der Kesslergrube einzukapseln, abgelehnt. Die Kläger hatten einen Totalaushub gefordert.
Gegenstand der Verhandlung, die am 7. August im Haus der Begegnung stattfand, war die Einschätzung des Landratsamts von 2014, dass die von BASF vorgestellten Sanierungspläne verbindlich und rechtens seien. BASF möchte – im Gegensatz zur Roche – seinen Teil der Altlasten mit einer Einkapselung sichern. Die Kläger, neben der Gemeinde waren das Muttenz, Riehen, die Baugenossenschaft sowie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), ...