Verwaltungsgericht urteilt
BASF darf Altlast in Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen einkapseln

Das Verwaltungsgericht hat die Klagen gegen den Sanierungsplan der BASF, die Altlasten auf der Kesslergrube einzukapseln, abgelehnt. Die Kläger hatten einen Totalaushub gefordert.
Hintergrund
Gegenstand der Verhandlung, die am 7. August im Haus der Begegnung stattfand, war die Einschätzung des Landratsamts von 2014, dass die von BASF vorgestellten Sanierungspläne verbindlich und rechtens seien. BASF möchte – im Gegensatz zur Roche – seinen Teil der Altlasten mit einer Einkapselung sichern. Die Kläger, neben der Gemeinde waren das Muttenz, Riehen, die Baugenossenschaft sowie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), wollen einen Totalaushub analog zur Roche-Sanierung erreichen.
Hintergrund: Warum ist die Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen so umstritten? Fünf Fragen und fünf Antworten
Klagebefugnis
Das Verwaltungsgericht hält die Klagen gegen die Verbindlichkeitserklärung des Sanierungsplans für unzulässig, weil den Klägern die Klagebefugnis fehlt, teilt das Gericht am Montag mit. "Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen ...
Gegenstand der Verhandlung, die am 7. August im Haus der Begegnung stattfand, war die Einschätzung des Landratsamts von 2014, dass die von BASF vorgestellten Sanierungspläne verbindlich und rechtens seien. BASF möchte – im Gegensatz zur Roche – seinen Teil der Altlasten mit einer Einkapselung sichern. Die Kläger, neben der Gemeinde waren das Muttenz, Riehen, die Baugenossenschaft sowie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), wollen einen Totalaushub analog zur Roche-Sanierung erreichen.
Hintergrund: Warum ist die Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen so umstritten? Fünf Fragen und fünf Antworten
Klagebefugnis
Das Verwaltungsgericht hält die Klagen gegen die Verbindlichkeitserklärung des Sanierungsplans für unzulässig, weil den Klägern die Klagebefugnis fehlt, teilt das Gericht am Montag mit. "Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen ...