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Verwaltungsgericht urteilt

BASF darf Altlast in Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen einkapseln

Verena Pichler
  • &

  • Mo, 16. Dezember 2019, 16:29 Uhr
    Grenzach-Wyhlen

BZ-Plus Das Verwaltungsgericht hat die Klagen gegen den Sanierungsplan der BASF, die Altlasten auf der Kesslergrube einzukapseln, abgelehnt. Die Kläger hatten einen Totalaushub gefordert.

BUND und die übrigen Kläger fordern einen Totalaushub.  | Foto: Verena Pichler
BUND und die übrigen Kläger fordern einen Totalaushub. Foto: Verena Pichler
Hintergrund
Gegenstand der Verhandlung, die am 7. August im Haus der Begegnung stattfand, war die Einschätzung des Landratsamts von 2014, dass die von BASF vorgestellten Sanierungspläne verbindlich und rechtens seien. BASF möchte – im Gegensatz zur Roche – seinen Teil der Altlasten mit einer Einkapselung sichern. Die Kläger, neben der Gemeinde waren das Muttenz, Riehen, die Baugenossenschaft sowie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), ...

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