Bebauungsplan ist aufgehoben

Im Bereich "Innenstadt II" gilt wieder das Baugesetzbuch.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

ST. BLASIEN (wun). Vor gut vier Jahren ist der Bebauungsplan "Innenstadt II" rechtskräftig geworden, jetzt hat ihn der Verwaltungsgerichtshof Mannheim aufgrund einer Normenkontrollklage wegen Formfehlern aufgehoben. Der Gemeinderat hat am Dienstagabend beschlossen, vorerst auf einen Bebauungsplan zu verzichten. Jetzt gilt in diesem Bereich wieder das allgemeine Baugesetz.

Der Bebauungsplan "Innenstadt II" umfasst das Gebiet westlich der Rathausbrücke und der Todtmooser Straße zwischen Umgehungsstraße und Muchenländer Straße. Die ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel