Behörde: Der genutzte Klettersteig ist für das Reiten tabu
Der Reitunfall in der Haslachschlucht, der mit dem Tod des Pferdes endete, hat für den Reiter womöglich ein Nachspiel. Er hätte dort nicht unterwegs sein dürfen, sagt das Landeswaldgesetz.
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Unterdessen hat sich der Verein "Wanderreiten im Naturpark Südschwarzwald" mit Nachdruck distanziert "von der Art des Wanderreitens, die der Reiter an den Tag gelegt hat". Der tragische Tod des Pferdes wäre bei Achtung der üblichen Regelungen vermeidbar gewesen, schreibt die Vorsitzende Marion Dimer in einer vom Naturpark verbreiteten Stellungnahme. Sie fürchtet durch das ...