Behördenpanne zählt nicht
Wenn eine Reise ausfällt, weil ein Amt mit den Pässen geschlampt hat, ist das keine höhere Gewalt.
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KARLSRUHE (dpa). Für Urlauber ist es der Alptraum: Eine Reise nimmt gleich am Flughafen ein jähes Ende, weil etwas mit den Pässen nicht stimmt. So erging es einer Familie aus der Nähe von Nürnberg. Die Pässe von Mutter und Tochter seien als gestohlen gemeldet, informieren die Polizisten. Offenbar hatte ihre Heimatgemeinde geschlampt. Doch wer kommt nun für die Kosten der ausgefallenen Reise auf? Das musste nun der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden.
Fast auf den Tag genau vier Jahre später beschäftigt der ins Wasser gefallene Pfingsturlaub die Bundesrichter. Inzwischen ist klar, dass der Familie eine Behördenpanne zum ...