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Bei Abfindungen kassiert der Staat mit

  • Dominik Haubner

  • Sa, 13. Juni 2009
    Wirtschaft

Ein Rechtsanspruch auf einen finanziellen Ausgleich beim Verlust des Arbeitsplatzes ist die Ausnahme

Klaus Esser, der frühere Mannesmann-Chef,  kassierte  rund 30 Millionen Euro.   | Foto: ddp
Klaus Esser, der frühere Mannesmann-Chef, kassierte rund 30 Millionen Euro. Foto: ddp

FREIBURG. In Zeiten wirtschaftlicher Krisen wächst die Gefahr, den Arbeitsplatz zu verlieren. Dann gehen viele Arbeitnehmer wie selbstverständlich davon aus, dass ihnen bei einer Kündigung eine Abfindung zustehe, doch das ist rechtlich schlicht falsch. Deshalb gilt es einiges zu beachten, damit die Abfindung möglichst hoch ausfällt und der Anspruch auf Lohnersatzleistungen erhalten bleibt.

Wer hat Anspruch
auf eine Abfindung?
Im Allgemeinen haben Arbeitnehmer bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Dies gilt zur Überraschung vieler auch bei betriebsbedingter Kündigung langjähriger Mitarbeiter. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen die Zahlung einer Abfindung rechtlich geregelt ist. Solche Ausnahmen finden sich in ...

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