Wer Elternzeit in Anspruch nehmen möchte, muss dies rechtzeitig und in der gesetzlichen Schriftform seinem Arbeitgeber mitteilen. Auch für die Teilzeit während der Elternzeit gelten Formvorschriften.
Erna M. (in Vollzeit beschäftigt) ist schwanger. Sie teilt dem Betrieb Anfang Dezember per E-Mail mit, dass sie ab dem Geburtstermin am 6. ...