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Mit Gewinn leben

Bei Haustürgeschäften gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht

Tiark Thurow
  • Di, 25. Dezember 2018, 21:30 Uhr
    Wirtschaft

     

Grundsätzlich gilt bei Geschäften an der Haustür Widerrufsrecht. Verbraucher können einen Kaufvertrag in dieser Zeit ohne Angabe von Gründen rückgängig machen. Doch es gibt Ausnahmen.

Bei Haustürgeschäften gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht  | Foto: Sebastian Hautli
Bei Haustürgeschäften gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht Foto: Sebastian Hautli
Ein Kopfkissen im Wert von 80 Euro geschenkt – das versprach eine Werbeanzeige, auf die das Ehepaar K. sich meldete. ...

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