Wer mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete zahlt, kann Geld zurückfordern – auch rückwirkend. Allerdings trauen sich das nur wenige. Der Badische Mieterring berät dabei, wie das am besten geht.
Vor gut zwei Jahren ist die Mietpreisbremse verschärft worden. Seither können Mieter, die mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete zahlen, Geld auch rückwirkend zurückfordern. Beim Badischen Mieterring bieten Anwälte dazu Beratungen an – doch ...