Beim Lärmschutz vorangekommen
In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Winden ging es um den Lärmschutz im Ort. Erneut war auch die Schülerbeförderung zwischen den Ortsteilen ein Gesprächsstoff.
Mo, 20. Okt 2025, 7:00 Uhr
Winden im Elztal
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Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz müssen Gemeinden, deren Durchgangsstraßen täglich von mehr als 8200 Fahrzeugen passiert werden, einen Lärmaktionsplan erstellen. Dieser ist hinsichtlich der Umsetzung der lärmreduzierenden Maßnahmen alle fünf Jahre zu evaluieren und fortzuschreiben. In Winden geschieht dies jetzt zum vierten Mal. Alexander Colloseus vom Büro Fichtner Water&Transportation stellte den Planentwurf im Gemeinderat vor. In seine Karten einbezogen wurden die in der dritten Phase bis Ende 2022 realisierten Vorkehrungen im Ortsteil Niederwinden. Dazu zählen die angeordneten Tempolimits von 30 Stundenkilometern innerorts, von 20 Stundenkilometern in der neuen Ortsmitte sowie von teilweise 70 Stundenkilometern auf der 2020 freigegebenen Ortsumfahrung, durch die spürbare Lärmentlastungen für anliegende Wohngebiete erzielt wurden. Festgestellt, so der Gutachter, wurde in diesen fünf Jahren auch ein Rückgang der Verkehrsmengen um 14 Prozent, allerdings verbunden mit zunehmenden Lkw-Anteilen. Mit dem 2024 eröffneten Brandbergtunnel sind speziell die Anwohner im Ortskern Oberwinden sowohl beim Verkehrsaufkommen als auch beim Verkehrslärm deutlich entlastet worden. Die positiven Effekte beider Umfahrungen werden Gegenstand der nächsten Lärmkartierung sein. Weiter bestehende Betroffenheiten werden sich dann auch quantifizierbar ablesen lassen.
Als noch zu verfolgende Maßnahmen legt der Aktionsplan nahe, Lärmminderung auch bei ihrer Ortsplanung zu beachten und passiven Lärmschutz, etwa mit Schallschutzfenstern, zu fördern. "Aus verkehrstechnischer Sicht haben wir aber das Maximum an erreichbarem Schutz schon erreicht", sagte Bürgermeister Klaus Hämmerle. Allerdings sind selbst an einer reduzierten Aktionsplanung die Bürger und Träger öffentlicher Belange weiter zu beteiligen. Der Rat beschloss die Offenlage des Berichtes, bis zum Jahresende können Anregungen oder Einwände vorgebracht werden. Danach wird der Rat diese vierte Stufe des Lärmaktionsplans beschließen.
Obwohl es nicht auf der Tagesordnung stand, entwickelte sich unter "Bürgerfragen" erneut eine Diskussion über die Schülerbeförderung. Hintergrund ist die Straßensanierung in Niederwinden, die eine direkte Anfahrt des Linienbusses zur Grundschule mangels Wendemöglichkeit verhindert. Im Juni hatte der Rat beschlossen, bis zu den Herbstferien morgens einen und mittags zwei Ersatzbusse auf Gemeindekosten probeweise einzusetzen (die BZ berichtete). Daher stellte sich in der Sitzung die Frage, wie es weitergeht. Wobei in Oberwinden hinzukommt, dass der Linienbus für die erste Vormittagsfahrt mehrere Wochen nur ab Haltestelle Frohnacker fahren wird. Längere Wege der Grundschüler zu den Bushaltestellen oder die mittägliche Nutzung der S-Bahn, wie sie auch der Kreis vorschlug, wurden von Elternseite erneut als nicht zumutbar angesehen. Der Bürgermeister hielt entgegen, dass es sich beim Buseinsatz um eine freiwillige, kostenintensive Leistung der Gemeinde handele. Die Beschränkung auf einen größeren Kleinbus mit 29 Sitzen sei nicht möglich gewesen; stattdessen müssten je zwei 20-Sitzer fahren. Hämmerle kündigte daher unter Einbeziehung der Nutzerzahlen eine neue Bewertung an. Über das weitere Angebot von Ersatzbussen werde der Rat im Umlaufverfahren entscheiden. Die Hörnlebergschule werde rechtzeitig informiert.