Schnee
Beim Winterdienst gilt kein Gewohnheitsrecht
AFP & dpa
Di, 29. Januar 2019, 08:00 Uhr
Haus & Garten
Sobald Schnee vom Himmel rieselt, stellt sich die Frage: Wer muss eigentlich den Gehweg räumen – der Eigentümer oder der Mieter? Und muss er oder sie dafür extra früher aufstehen?
In der Regel sind die Haus- oder Wohnungseigentümer oder Vermieter für den Winterdienst verantwortlich. Diese Aufgabe kann auch auf den Mieter übertragen werden – aber nur, wenn dies im ...