Auf seine fehlende Maske hingewiesen ist ein Mann in Neuenburg grob ausfällig geworden. Den Strafbefehl akzeptierte er nicht, kam aber auch nicht zur Gerichtsverhandlung – aus teils kuriosen Gründen.
Vor dem Amtsgericht in Müllheim ist der Einspruch eines 45-jährigen Mannes gegen einen Strafbefehl über eine Geldstrafe wegen Beleidigung abgewiesen worden. Der Angeklagte hatte sich geweigert zur Hauptverhandlung zu erscheinen, unter anderem, ...