Amtsgericht Müllheim

Beleidigt und angehustet: Strafbefehl gegen Masken-Verweigerer bestätigt

BZ-Plus Auf seine fehlende Maske hingewiesen ist ein Mann in Neuenburg grob ausfällig geworden. Den Strafbefehl akzeptierte er nicht, kam aber auch nicht zur Gerichtsverhandlung – aus teils kuriosen Gründen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Für manchen ist die Maske ein rotes Tuch.  | Foto: Daniel Karmann (dpa)
Für manchen ist die Maske ein rotes Tuch. Foto: Daniel Karmann (dpa)
Vor dem Amtsgericht in Müllheim ist der Einspruch eines 45-jährigen Mannes gegen einen Strafbefehl über eine Geldstrafe wegen Beleidigung abgewiesen worden. Der Angeklagte hatte sich geweigert zur Hauptverhandlung zu erscheinen, unter anderem, ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel