Der Paukenschlag des Urteils des Bundesverfassungsgerichts: Erstmals haben die Karlsruher Richter klargestellt, dass deutsche Grundrechte für deutsche Behörden auch im Ausland gelten.
Der Erste Senats des Bundesverfassungsgerichts mit (von links) Yvonne Ott, Susanne Baer, Johannes Masing, Stephan Harbarth, Vorsitzender des Senats und Präsident des Gerichts, Andreas L. Paulus und Gabriele Britz verkündet am Dienstag das Urteil über die Überwachungsbefugnisse des BND im Ausland. Foto: Uli Deck (dpa)
Der Whistleblower Edward Snowden hat in Deutschland wohl mehr erreicht als in seiner Heimat ...