Amtsgericht Freiburg
Bestechungsprozess wird gegen Geldauflagen eingestellt

Am Ende fehlten die Nachweise für eine Verurteilung: Am Amtsgericht Freiburg wurde das Verfahren gegen zwei Angestellte der BIMA und einen Malermeister gegen Geldauflage eingestellt.
Mit der Einstellung hat das Amtsgericht Freiburg nach sieben Verhandlungstagen ein Strafverfahren wegen Bestechlichkeit und Bestechung gegen zwei ehemalige Mitarbeiterinnen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) der Direktion Freiburg und einen Malermeister aus dem Umland beendet. Hinter den Kulissen des öffentlichen Prozesses wurden Geldauflagen ausgehandelt: Die Angeklagten bezahlen zwischen 300 Euro und 3000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen.
"Valide Feststellungen dafür, dass tatsächlich Gelder geflossen sind, ...
"Valide Feststellungen dafür, dass tatsächlich Gelder geflossen sind, ...