Schwarzarbeit

Betreiber eines Nagelstudios im Raum Bad Säckingen muss 2500 Euro Strafe zahlen

Ein Nagelstudio im Raum Bad Säckingen ist ins Visier der Behörden geraten. Zwei Arbeitnehmerinnen stehen unter Verdacht des illegalen Aufenthalts. Auch der Inhaber sieht sich Vorwürfen ausgesetzt – und muss zahlen.  

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Laut der Pressesprecherin des Hauptzol...dinnen gerade die Nägel verschönerten.  | Foto: Sabine Hürdler (stock.adobe.com)
Laut der Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen wurden die Arbeiterinnen erwischt, als sie Kundinnen gerade die Nägel verschönerten. Foto: Sabine Hürdler (stock.adobe.com)

Ein anonymer Hinweis aus der Bevölkerung führte im Dezember 2023 zur Überprüfung eines Nagelstudios im Raum Bad Säckingen. Dem Hinweisgeber nach sollten dort statt der angemeldeten drei tatsächlich fünf Personen arbeiten. "Als die Kontrollbeamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen den Salon betraten, standen zwei Arbeiterinnen, die gerade noch Kundinnen die Nägel verschönert hatten, auf und versuchten, den Laden zu verlassen", beschreibt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen, die Kontrollsituation. Gegen die 45- und 29-jährigen Arbeitnehmerinnen wurden ein Verfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts und der Ausübung einer Beschäftigung ohne erforderlichen Aufenthaltstitel eingeleitet.

Wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt wurde gegen den 35-jährigen Besitzer des Nagelstudios ein Strafverfahren eingeleitet. Als Schadenssumme für die Sozialversicherung wurde von der Deutschen Rentenversicherung ein Wert von knapp 7000 Euro festgesetzt. Ende Juli dieses Jahres beantragte die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen gegen den Inhaber einen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen zu 50 Euro, also 2500 Euro, der vom Gericht erlassen wurde. Dieser ist rechtskräftig.

Schlagworte: Sonja Müller

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