Das Bundesfinanzministerium hat die steuerlichen Regeln für kleine Photovoltaikanlagen vereinfacht: Die Einnahmenüberschussrechnung entfällt. Akteure aus Südbaden hatten darauf gedrungen.
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"Zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens" gehen die Finanzbehörden nun davon aus, dass diese Kleinanlagen nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Bundesweit gibt es inzwischen mehr als zwei Millionen Solarstromanlagen, darunter viele Kleinkraftwerke, die betriebswirtschaftlich nur geringe Überschüsse erzielen. Trotzdem mussten die ...