Der Betriebsrat muss zustimmen, wenn ein Unternehmen auf seiner Facebook-Seite das Posten von Kommentaren zulässt. Das entschied am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Grundsatzurteil. Der Überwachungsdruck für die Mitarbeiter wachse, so BAG-Präsidenten Ingrid Schmidt, wenn bei Facebook jedermann die Mitarbeiter öffentlich kritisieren könne.
Konkret ging es um den Blutspendedienst-West des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), ein Unternehmen mit 1300 Mitarbeitern in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Seit 2013 hat der Blutspendedienst-West auch eine ...