Ein 62-jähriger Mann hat Subventionen für Beratungen erhalten, die er größtenteils nie erbracht hat. Das Amtsgericht Lörrach verurteilt ihn nun zu einer Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe.
Unternehmensberatungen für Existenzgründer wurden es seit 2011 aus dem Europäischen Sozialfonds gefördert. Mit der Förderung konnte die Hälfte der Beratungskosten übernommen werden – falls die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus geschah, sogar 90 Prozent. Ab 2015 wurde die Hilfe vom deutschen Staat über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt.
Ein heute 62-jähriger Mann machte sich diese Förderung spätestens ab 2014 illegal ...