Das Landgericht Waldshut hat die Einweisung einer psychisch kranken Frau in eine geschlossene Einrichtung verfügt und das Urteil auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
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WALDSHUT-TIENGEN. (kum). Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik, ausgesetzt jedoch auf dreijährige Bewährung: So lautet das Urteil der großen Strafkammer des Landgerichts Waldshut im Prozess gegen eine ...