Schöffengericht
Bewährungsstrafe für versuchte sexuelle Nötigung
Die plumpe sexuelle Anmache eines 25-Jährigen ist bei einer 58-Jährigen auf wenig Gegenliebe gestoßen: Statt bei der Frau landete er vor dem Strafgericht.
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LAHR/OFFENBURG. Das Schöffengericht wertete seine Attacke als versuchte sexuelle Nötigung und verurteilte den jungen Mann aus Lahr jetzt zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten. An die belästigte Frau muss er ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro bezahlen.
Am 17. August dieses Jahres war er gegen 9 Uhr am Rande der Innenstadt einer 58-jährige Fußgängerin begegnet, die seinen Gefallen fand. Deshalb sprach er sie an und begleitete sie weiter in Richtung Gärtnerstraße. Er erfuhr, dass sie Inhaberin eines ...