Bewährungsstrafe wegen Hehlerei
Weiteres Urteil nach dem Granulatdiebstahl bei H. C. Starck.
LAUFENBURG. Im Zusammenhang mit dem Diebstahl von Wolfram-Schmelzgranulat bei H. C. Starck in Laufenburg hat das Schöffengericht Bad Säckingen am Dienstag einen 57-jährigen Mann wegen Hehlerei und Geldwäsche zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, die zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt wurde, verurteilt. Er muss zusätzlich 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten. Das Verfahren gegen seine 56-jährige Ehefrau wird unter der Bedingung, dass sie 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit leistet, eingestellt.
Das in Freiburg wohnhafte Ehepaar war Teil eines Netzwerks, das am Diebstahl von rund 20 Tonnen Wolfram-Schmelzgranulat im Wert von 420 000 Euro bei H. C. Starck im Jahr 2011 beteiligt war, spielte ...