Zwei Freiburger beteiligten sich an bandenmäßigem Betrug.
Tatbeitrag und Profit waren gering, dennoch verurteilte das Amtsgericht zwei Freiburger wegen der Beteiligung an bandenmäßigem und gewerbsmäßigem Betrug zu Haftstrafen von 24 beziehungsweise 20 Monaten auf Bewährung. Bis zum ...