Der Bundesgerichtshof hat zwei Urteile des Landgerichts Freiburg im Zusammenhang mit dem ersten Staufener Missbrauchsfall aufgehoben. Christian Rath erklärt die Hintergründe.
In beiden Fällen sei die Sicherungsverwahrung gegen Männer, die den damals achtjährigen Staufener Jungen missbrauchten, "rechtsfehlerhaft" abgelehnt worden. Der BGH ordnete neue Verhandlungen an.
Die Haupttäter Christian L. und Berrin T. (die Mutter des Jungen) missbrauchten das ...