Das Wort "bekömmlich" hat in der Werbung für Bier nichts zu suchen. Das hat das Landgericht Ravensburg am Dienstag entschieden. Es berief sich auf eine Verordnung der Europäischen Union.
Demnach sind gesundheitsbezogene Angaben zu Bier in der Werbung verboten . Das Wort "bekömmlich" suggeriere, dass Bier für den Körper ...