Bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt

Ein 65-jähriger Bad Säckinger ist wegen versuchten Totschlags angeklagt / Schwere seelische Störung mindert Schuldfähigkeit.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen w...is zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben.  | Foto: Privat
Vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen wird der Fall des 65-jährigen Bad Säckingers verhandelt. Er soll die Pflegerin seiner Mutter bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Foto: Privat

BAD SÄCKINGEN/WALDSHUT-TIENGEN. Vor der großen Strafkammer des Landgerichts Waldshut-Tiengen muss sich ein 65-jähriger Angeklagter aus Bad Säckingen wegen versuchten Totschlags verantworten. Der Prozess findet in Abwesenheit des Angeklagten statt, weil er sich seit der Tat im September 2015 in einer psychiatrischen Einrichtung befindet und nicht verhandlungsfähig ist.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 65-Jährige aufgrund einer schweren seelischen Störung nicht schuldfähig ist und für die Tat nicht verantwortlich gemacht werden kann. Da von ihm aber für die Allgemeinheit eine erhebliche Gefahr ausgehe, werde man einen Antrag auf ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel