Bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt
Ein 65-jähriger Bad Säckinger ist wegen versuchten Totschlags angeklagt / Schwere seelische Störung mindert Schuldfähigkeit.
BAD SÄCKINGEN/WALDSHUT-TIENGEN. Vor der großen Strafkammer des Landgerichts Waldshut-Tiengen muss sich ein 65-jähriger Angeklagter aus Bad Säckingen wegen versuchten Totschlags verantworten. Der Prozess findet in Abwesenheit des Angeklagten statt, weil er sich seit der Tat im September 2015 in einer psychiatrischen Einrichtung befindet und nicht verhandlungsfähig ist.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 65-Jährige aufgrund einer schweren seelischen Störung nicht schuldfähig ist und für die Tat nicht verantwortlich gemacht werden kann. Da von ihm aber für die Allgemeinheit eine erhebliche Gefahr ausgehe, werde man einen Antrag auf ...