Blaues Auge und Stiche

Angeklagter hatte seine Ehefrau bedroht und erhielt eine Bewährungsstrafe / Eheberatung.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

ETTENHEIM (ib). Er war angeklagt, seine Frau mehrfach geschlagen, eine Nagelschere nach ihr geworfen und auf sie mit einem Teppichmesser eingestochen zu haben, als sie bereits schwanger war. War alles nur ein Versehen und nicht volle Absicht, wie der Angeklagte dann in der Verhandlung sagte? Nein, sprich vorsätzlich, lautete der Vorwurf der Anklage.

Bereits drei Wochen nach der Hochzeit kam es bei einem Streit zur ersten tätlichen Auseinandersetzung, der Ehemann verpasste seiner Frau ein blaues Auge. Das war im Juni 2001. Später zog er sie an den Haaren und ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel