Brennendes Molotowcocktail als Ausdruck der seelischen Krankheit
43-Jähriger nach Brandstiftung auf Hochhausbalkon für schuldunfähig erklärt / Streit mit dem Freund der Tochter ging voraus / Einweisung in psychiatrische Klinik.
SCHOPFHEIM/WALDSHUT. Ein 43-jähriger Techniker hat in einer Januarnacht dieses Jahres einen Molotow-Cocktail auf den Balkon einer Wohnung geworfen, in der seine beiden Töchter sowie der Freund der älteren Tochter lebten. Weil er die Tat – juristisch betrachtet eine versuchte schwere Brandstiftung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung – im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hatte, ordnete das Landgericht Waldshut die Unterbringung in einer Klinik an.
Es hätte zu einer Katastrophe kommen können, weil die Wohnung im Hochhaus liegt und sich auf dem Balkon mehrere brennbare Gegenstände befanden. Weil der Freund der Tochter beherzt handelte und einen brennenden Stuhl vom Balkon ...