Bruchlandung für Zürcher Flughafen
Verwaltungsgerichtshof bestätigt: Deutschland darf über den Flugverkehr im eigenen Luftraum selbst bestimmen.
MANNHEIM. Die von der Bundesrepublik Deutschland verfügten Flugbeschränkungen am Hochrhein sind rechtmäßig. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim ist eindeutig: Die deutsche Seite darf den Flugverkehr über ihrem Hoheitsgebiet regeln, solange dies nicht in Diskriminierung ausartet.
Die Zürcher Flughafengesellschaft Unique und die Fluggesellschaft Swiss hatten gegen die deutsche Rechtsverordnung geklagt, die den Landeanflug auf Kloten über deutschem Gebiet nur noch zwischen 6 und 22 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr zulässt. Diese Regelung war ...