Bürgerstiftung will Brunnen bergen

BZ-Plus Stiftungsversammlung entlastet Vorstand und Stiftungsrat / Hoffnung auf Austragung der nächsten Gala.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Dieser historische Brunnen soll vor de... – wenn er geborgen werden kann.  | Foto: Peter Gerigk
Dieser historische Brunnen soll vor der Tüllinger Höhe aufgestellt werden – wenn er geborgen werden kann. Foto: Peter Gerigk

. Die Bürgerstiftung Lörrach hat erstmals unter Rainer Liebenow als Vorsitzendem des Stiftungsrats getagt und sowohl dieses Gremium als auch den Stiftungsvorstand entlastet. Sie setzt ihre Hoffnung darauf, die für Anfang nächsten Jahres geplante Gala wieder veranstalten zu können, denn sie ist ihre Haupteinnahmequelle. Dennoch steht die Bürgerstiftung finanziell gut da, wie Vorstandsvorsitzende Ute Lusche am Mittwochabend bei der Stiftungsversammlung im Sparkassenforum erläuterte.

"Die Gala ist für uns sehr wichtig", betonte Ute Lusche. Die Bilanzsumme der Bürgerstiftung mit den von ihr treuhänderisch verwalteten Riehle- und Museumsfonds sei seit dem Vorjahr um rund eine halbe Million Euro auf ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel