Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Gaskunden bei Preiserhöhungen den Rücken gestärkt. Viele Kunden können nach Einschätzung von Verbraucherschützern nun auf eine Rückerstattung hoffen. Das sieht die Branche aber anders.
Die Unternehmen dürfen die Preise nur dann erhöhen, wenn sie die Verbraucher zuvor in den Verträgen genau und verständlich aufgeklärt haben, wie der Bundesgerichtshof (BGH) ...