Bundesgerichtshof kippt Gebührenklausel in Riester-Sparplänen
Für Sparkassen- und Volksbank-Kunden mit Riester-Altersvorsorge lohnt sich ein Blick in den Vertrag. Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten für unwirksam erklärt.
Ein Blick in den Vertrag kann sich nach dem BGH-Urteil lohnen. Foto: Jonas Walzberg (dpa)
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die mehrere Verfahren zu solchen Klauseln gestartet hatte, dürften von der Entscheidung Hunderttausende Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) in ...