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Urteil

Bundesgerichtshof lehnt Klage von Sohn ab, dessen Vater künstlich ernährt wurde

Christian Rath
  • Di, 02. April 2019, 20:30 Uhr
    Panorama

     

BZ-Plus Für eine medizinisch sinnlose Verlängerung des Lebens kann es keinen Schadensersatz geben. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil.

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Kläger Heinz Sening meint, dass sein demenzkranker Vater unnötig lange am Leben erhalten wurde. Foto: dpa
Die Erben eines Verstorbenen können weder Schmerzensgeld für unnötiges Leiden noch Ersatz für unnötig aufgewendete Behandlungs- und Pflegekosten verlangen.
Konkret ging es um einen dementen Mann, der seit 2006 ...

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