Für eine medizinisch sinnlose Verlängerung des Lebens kann es keinen Schadensersatz geben. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil.
Die Erben eines Verstorbenen können weder Schmerzensgeld für unnötiges Leiden noch Ersatz für unnötig aufgewendete Behandlungs- und Pflegekosten verlangen.
Konkret ging es um einen dementen Mann, der seit 2006 ...