Entschädigung bei Streik

Bundesgerichtshof stärkt Fluggastrechte

Auch bei einem Streik können Fluggäste Anspruch auf Entschädigung haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschieden.  

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Fällt ein Flug aus, stehen Passagieren bis zu 600 Euro Entschädigung zu.  | Foto: dpa
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