Ungeprüfte Aussage

Bundesgerichtshof verbietet Ehrmann-Werbeslogan für Fruchtquark

Bundesgerichtshof verbietet Werbeslogan für Fruchtquark / In Zukunft darf nur noch mit geprüften Aussagen geworben werden.  

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Dieses Monster darf nicht ohne weitere...hat der Bundesgerichtshof entschieden.  | Foto: dpa
Dieses Monster darf nicht ohne weiteres mit Milch verglichen werden, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Foto: dpa

KARLSRUHE/BERLIN (dpa/AFP). Der Werbeslogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" für einen Fruchtquark ist als gesundheitsbezogene Angabe grundsätzlich nicht zulässig. Das folgt aus einer am Mittwoch verkündeten Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Der Joghurthersteller Ehrmann hatte mit dem Spruch für seinen Fruchtquark "Monsterbacke" geworben. Die EU hat die Anforderungen an diese Werbung beträchtlich erhöht.

Das Verbot folge aus der europäischen Verordnung über "nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel", so die Richter (Az. I ZR 36/11). Danach besteht allerdings die Möglichkeit, ...

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