Ungeprüfte Aussage
Bundesgerichtshof verbietet Ehrmann-Werbeslogan für Fruchtquark
Bundesgerichtshof verbietet Werbeslogan für Fruchtquark / In Zukunft darf nur noch mit geprüften Aussagen geworben werden.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
KARLSRUHE/BERLIN (dpa/AFP). Der Werbeslogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" für einen Fruchtquark ist als gesundheitsbezogene Angabe grundsätzlich nicht zulässig. Das folgt aus einer am Mittwoch verkündeten Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Der Joghurthersteller Ehrmann hatte mit dem Spruch für seinen Fruchtquark "Monsterbacke" geworben. Die EU hat die Anforderungen an diese Werbung beträchtlich erhöht.
Das Verbot folge aus der europäischen Verordnung über "nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel", so die Richter (Az. I ZR 36/11). Danach besteht allerdings die Möglichkeit, ...