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Infektionsschutzgesetz

Bundestag beschließt bundeseinheitliche Corona-Notbremse

  • dpa, afp & epd

  • Mi, 21. April 2021, 15:50 Uhr
    Deutschland

Der Bundestag hat eine bundeseinheitliche Notbremse zur Eindämmung der Pandemie beschlossen. Sie sieht Regeln zu Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren sowie der Schließung von Geschäften und Schulen vor.

Bundestag beschließt bundesweite Corona-Notbremse  | Foto: Patrick Pleul (dpa)
Bundestag beschließt bundesweite Corona-Notbremse Foto: Patrick Pleul (dpa)
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342 Abgeordnete stimmten in einer namentlichen Abstimmung für die Notbremse, 250 dagegen und 64 enthielten sich der Stimme. Der Bund erhält durch die Gesetzesänderungen die Befugnis, Kontaktbeschränkungen und Schließungen anzuordnen. Bislang sind die Bundesländer dafür zuständig.
In Städten und Landkreisen, in denen binnen einer Woche 100 Ansteckungen oder mehr auf 100.000 Einwohner registriert werden, gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Eine Ausnahme gibt es für Einzelpersonen, die zum Joggen oder Spazieren ins Freie gehen. Damit orientiert sich die bundesweite ...

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