Bundestag muss mitbestimmen

Alle drei Monate hat das Parlament künftig zu prüfen, ob die Epidemie fortbesteht / Die AfD verneint dies, FDP enthält sich.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Gesundheitsminister Spahn und Kanzlerin Merkel im Bundestag  | Foto: Michael Kappeler (dpa)
Gesundheitsminister Spahn und Kanzlerin Merkel im Bundestag Foto: Michael Kappeler (dpa)

. Der Bundestag wird bei der Corona-Bekämpfung künftig mehr kontrollieren können. Die Abgeordneten sollen nun alle drei Monate über das Fortbestehen der "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" abstimmen. Das Parlament hat seine eigene Stärkung am Donnerstag beschlossen. Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt, der auch viele weitere Änderungen des Infektionsschutzgesetzes enthält.

Zum ersten Mal hatte der Bundestag die "epidemische Lage von nationaler Tragweite" im März 2020 konstatiert. Dieser Status sollte allerdings so lange weitergelten, bis der Bundestag das Ende der Nationalepidemie ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel