Das Leugnen des Holocausts gefährdet den "öffentlichen Frieden" und wird daher zu Recht bestraft. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Fall der notorischen Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck entschieden.
Dagegen muss bei einer Verharmlosung des Holocausts die Eignung zur Friedensgefährdung von den Gerichten ausdrücklich festgestellt werden.
Die 89-jährige Haverbeck hatte in Publikationen behauptet, das Vernichtungslager Ausschwitz-Birkenau sei ein ...