Das Bundesverfassungsgericht hat keine Einwände gegen eine strafrechtliche Verfolgung des sogenannten Containerns. Diese Rettung von Lebensmitteln darf als Diebstahl bestraft werden.
Wer Lebensmittel aus dem Abfallcontainer eines Supermarkts holt, kann auch künftig wegen Diebstahls bestraft werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschieden und die Klage von zwei Studentinnen aus Bayern ...