Account/Login

Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht: Containern bleibt Diebstahl

Christian Rath
  • Di, 18. August 2020, 20:36 Uhr
    Wirtschaft

BZ-Plus Das Bundesverfassungsgericht hat keine Einwände gegen eine strafrechtliche Verfolgung des sogenannten Containerns. Diese Rettung von Lebensmitteln darf als Diebstahl bestraft werden.

Im Müll landet auch vieles, was noch essbar wäre.  | Foto: Frank May
Im Müll landet auch vieles, was noch essbar wäre. Foto: Frank May
Wer Lebensmittel aus dem Abfallcontainer eines Supermarkts holt, kann auch künftig wegen Diebstahls bestraft werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschieden und die Klage von zwei Studentinnen aus Bayern ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel