Beschluss
Bundesverfassungsgericht: Freiburger "Spaziergang"-Verbot ist gültig

Es ist der erste Beschluss über "Spaziergang"-Proteste: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage gegen das Verbot unangemeldeter Corona-Demos in Freiburg abgelehnt.Geklagt hatte ein AfD-Stadtrat.
Die unangemeldeten Montags-"Spaziergänge" gegen die Corona-Politik in Freiburg bleiben zunächst verboten: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) lehnte eine einstweilige Anordnung gegen das Verbot ab. Es ist der bundesweit erste Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu derartigen "Spaziergängen".
Seit Ende Dezember trafen sich die Kritiker der Corona-Regeln montags in der Freiburger Innenstadt, um ohne Anmeldung, ...
Seit Ende Dezember trafen sich die Kritiker der Corona-Regeln montags in der Freiburger Innenstadt, um ohne Anmeldung, ...