Es ist der erste Beschluss über "Spaziergang"-Proteste: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage gegen das Verbot unangemeldeter Corona-Demos in Freiburg abgelehnt.Geklagt hatte ein AfD-Stadtrat.
Die unangemeldeten Montags-"Spaziergänge" gegen die Corona-Politik in Freiburg bleiben zunächst verboten: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) lehnte eine einstweilige Anordnung gegen das Verbot ab. Es ist der ...