Die Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal ist rechtens. Der Schutz vulnerabler Gruppen habe Vorrang, begründete das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung.
Die Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal ist rechtens: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückgewiesen. Der Schutz sogenannter vulnerabler Gruppen wiege ...