Bundesverfassungsgericht stellt einen EU-Rechtsakt in Zweifel
Mit seinem Urteil zum Ankauf von Staatsanleihen hat das Bundesverfassungsgericht erstmals einen EU-Rechtsakt als kompetenzwidrig gebrandmarkt. Brüssel reagiert verhalten.
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Es ist vermutlich das letzte Urteil, das Andreas Voßkuhle als Präsident des Bundesverfassungsgerichts verkündet. An diesem Mittwoch endet seine Amtszeit. Bald ist ein Nachfolger gewählt, dann wird Voßkuhle wieder Rechtsprofessor an der Uni Freiburg. Zum Abschied hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, dem Voßkuhle angehört, nun ein spektakuläres Urteil verkündet.
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