Ein renitenter Kaufmann stand in München vor Gericht. Die Richter zweifelten an seinem Verstand und ordneten die Entnahme von Gehirn- und Rückenmarksflüssigkeit an. Dabei hatte der Mann nur freche Kommentare auf einem Fragebogen der Handwerkskammer hinterlassen. Natürlich ging der Querkopf bis nach Karlsruhe – wo er schließlich ...