Wegen "Schwarzbau" in Kirchtzarten
Bußgeld statt Abbruchverfügung
Ein Nachtragsbaugesuch in Kirchzarten hat Staub aufgewirbelt: Der Gemeinderat stellte erhebliche Abweichungen von der ursprünglichen Baugenehmigung fest.
Fr, 3. Jul 2015, 16:56 Uhr
Kirchzarten
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KIRCHZARTEN. "Schwarz hören und sehen, kommt teuer zu stehen", hieß es lange Zeit als Warnung für unangemeldeten Radio- und Fernsehempfang. Ähnliches gilt auch fürs Schwarzbauen. Jedenfalls muss der Bauleiter von zwei Mehrfamilienhäusern respektive die mit dem Projekt betraute Baugesellschaft in der Höfener Straße 31 a und b in Kirchzarten mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen, weil es Abweichungen von den genehmigten Bauplänen gab. Aufgeflogen ist alles im Rahmen eines Nachtragbaugesuchs, für das die Gemeinde ihr Einvernehmen verweigert (die BZ berichtete).
DIE VORGESCHICHTEVor allem was die Ausführung der Loggien und Dachgauben betraf, wurden die zwingend vorgebenen Größen und Mindestabstände zur Giebelwand nicht eingehalten. Die Gemeinderäte, die sich immer wieder mit vergleichbaren Vergehen konfrontiert sehen, zogen die "rote Karte". Vor allem von Seiten der SPD-Fraktion gab es heftige Schelte: Rückbau – so lautete die drakonische Forderung. Und wenn das ...