Prozessauftakt

Catalin C. gesteht, Carolin G. getötet zu haben

Vor dem Landgericht hat der Mordprozess gegen Catalin C. begonnen. Der Angeklagte gestand am ersten Verhandlungstag, die 27-jährige Carolin G. getötet zu haben – an eine Sexualstraftat könne er sich jedoch nicht erinnern.  

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Catalin C. vor Prozessbeginn am Mittwo...verlesen, in dem er die Tat einräumte.  | Foto: dpa
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Catalin C. vor Prozessbeginn am Mittwochmorgen. Zu Beginn der Verhandlung ließ er ein Statement verlesen, in dem er die Tat einräumte. Foto: dpa
Für den heutigen Mittwoch ist der Prozess beendet. Er wird am Donnerstag um 8.30 Uhr fortgesetzt.
Fazit
Der Angeklagte Catalin C. hat zum Beginn des Prozesses in einem verlesenen Statement eingeräumt, Carolin G. getötet zu haben. Er sei am Tattag depressiv und alkoholisiert ziellos durch den Wald gelaufen und habe nicht einmal gesehen, ob G. ein Mann oder eine Frau gewesen sei, als diese ihn angesprochen habe. Er habe gleich mit einer Flasche zugeschlagen und sie getötet – an mehr könne er sich nicht erinnern. C.s Geständnis erinnert an die Einlassung des Hussein K. im Mordfall Maria L. – auch er gab an, zum Zeitpunkt des Angriffs alkoholisiert gewesen zu sein, und nicht einmal gesehen zu haben, welches Geschlecht sein Opfer gehabt habe.
Der psychiatrische Sachverständige Dr. Peter Winckler sagte über drei Gespräche mit C. aus, in denen er auch die Tötung von Lucile K. in Kufstein zugegeben habe.
Mit der Aussage des ermittelnden Kriminalhauptkommissars, in der dieser die Tat und den Gang der kleinteiligen Ermittlungen beschrieb, endete der Verhandlungstag. Dass er den von C. beschriebenen Tathergang für nicht wahrscheinlich hält, war offensichtlich: "Eine Flasche hätte bei den Schlägen kaputt gehen müssen."
Kriminalhauptkommissar schildert den Gang der Ermittlungen
15.50 Uhr: Dann spricht der Polizist kurz über das Tatwerkzeug, das in Kufstein gefunden wurde – eine etwa 60 Zentimeter lange Stange, Durchmesser 23 Millimeter, Gewicht 1,6 bis 1,7 Kilogramm. "Die österreichischen Kollegen hatten damals ermittelt, was es für eine Hubstange war, es war ihnen aber nicht möglich, eine markenbezogene Zuordnung zu treffen", sagt der Polizist. "Uns gelang das jedoch. Die ...

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