Die Schleierfahndung in Grenzregionen verstößt mitunter gegen Europarecht. CDU-Innenexperte Armin Schuster zufolge ist sie zum politischen Spielball verkommen – und betont ihre Bedeutung.
BZ: Herr Schuster, wieder ist ein Gericht zum Ergebnis gelangt, Personenkontrollen im Rahmen der Schleierfahndung hätten gegen das Europarecht verstoßen. Sind solche Kontrollen überhaupt noch mit europarechtlichen Vorgaben unter einen Hut zu bringen?
Schuster: Ja, ziemlich leicht sogar. Deswegen bin ich trotz des Urteils gelassen. Der Schengener Grenzkodex, der den Abbau der Schlagbäume in Europa beinhaltet, ist nur dann denkbar, wenn diese Form der Fahndung funktioniert. Es war nie die ...