Einrichtungen für Wohnungslose können in der Pandemie nur eingeschränkt arbeiten. Zusätzlich erschweren Bußgelder bei Verstößen gegen Corona-Verordnungen die Situation von Obdachlosen.
Viele Einrichtungen für Wohnungslose können aufgrund der Corona-Maßnahmen nur eingeschränkt arbeiten. Fachverbände fürchten schwerwiegende Folgen und warnen vor einer Zunahme von Erfrorenen. Baden-Württemberg stellt deshalb weitere 400.000 Euro Soforthilfe für Obdachlose bereit. Kommunen, Stadt- und Landkreise sollen mit dem Geld unterstützt werden, teilte Sozialminister Manne Lucha (Grüne) am Sonntag mit.
Zusätzlich erschweren auch Bußgelder bei Verstößen gegen die Corona-Verordnungen die Situation wohnungsloser Menschen. So sollen in ...