Das Ästchen war wohl eher ein Ast

Laufenburger wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.  

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LAUFENBURG. Zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten und einer Geldbuße von 500 Euro, zu zahlen an eine gemeinnützige Organisation, ist ein Laufenburger wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft warf dem 51-jährigen Selbstständigen vor, im Juni 2011 seinem Nachbarn, mit dem er seit Jahren in inniger Feindschaft verbunden ist, mit einem massiven Ast eins über den Unterarm gezogen zu haben.

Vor dem Amtsgericht Bad Säckingen stand Aussage gegen Aussage. Am Ende schenkte Direktorin Margarete Basler dem Belastungszeugen Glauben. Der Ast wurde als gefährliches ...

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